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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Bereich Ausbildung)

01.  Jeder Teilnehmer muß ein Gesundheitsattest vorlegen, aus dem hervorgeht, daß er
       körperlich und geistig in der Lage ist, am Personenschutzlehrgang teilzunehmen.

02.  Jeder Teilnehmer muß eigenständig krankenversichert sein und zudem über eine
      Haftpflichtversicherung verfügen.

03.   Jeder Teilnehmer muß ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, daß zum Beginn
       der Ausbildung nicht älter als zwei Monate sein darf.

04.   Das Tragen von militärischer Kleidung ist während des Lehrgangs untersagt.

05.   Alkoholgenuß und sonstige Drogen (einschließlich leistungssteigender Mittel) sind für
       die Dauer des Lehrganges, auch nach Unterrichtsende, untersagt.

06.   PRAESIDIA DEFENCE behält sich das Recht vor, Bewerber ohne Angabe von
       Gründen abzulehnen.

07.  PRAESIDIA DEFENCE behält sich das Recht vor, die Teilnahme eines Schülers
      aus disziplinarischen Gründen vorzeitig zu beenden. Disziplinarische Gründe sind u.a.
      Verstöße gegen das Alkoholverbot, Gefährdung anderer Teilnehmer beim Schießen,
      das Bekanntwerden der Zugehörigkeit des Teilnehmers zu einer verfassungsfeind-
      lichen Organisation/Partei oder rechts-/linksradikale Äußerungen.

08.  Die Anmeldung zu einer Ausbildung von PRAESIDIA DEFENCE muß schriftlich oder
       per Telefax erfolgen. Gleichzeitig werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-
       bedingungen ausdrücklich anerkannt. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung
       wird diese verbindlich.Spätestens Spätestens
zwei Wochen nach Erhalt der Anmeldebe-
       stätigung wird die Anmeldegebühr fällig. Spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn
       muss der gesamte Betrag der Lehrgangsgebühren bezahlt werden.

09.  Bis zu acht Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer kostenlos von einer
       fest gebuchten Anmeldung zurücktreten.  Wird die Teilnahme erst bis zu vier Wochen vor
       Lehrgangsbeginn storniert, wird die Anzahlung (15% der Lehrgangsgebühr) nicht
       zurückerstattet. Bei einer Absage zu einem späteren Zeitpunkt behält sich
PRAESIDIA
       DEFENCE
das Recht vor, 30 % der Lehrgangsgebühr einzubehalten.

10.  Absage der Veranstaltung: PRAESIDIA DEFENCE behält sich auch nach Anmeldebe-
       stätigung das Recht vor, einen Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder der
       Verhinderung von Referenten nicht durchzuführen.
       Bereits geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen zurückerstattet.
       Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter werden ausdrücklich ausgeschlossen.

11.  Haftung: PRAESIDIA DEFENCE haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vor-
       sätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Referenten, Mitarbeitern, Angestellten
       oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

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